Neuanlagen
Rodung und Vorbereitung der Rebfläche
Im Herbst werden die bestehenden Rebstöcke nach der Weinlese gerodet. Wichtig ist, dass Wurzelrückstände vom Vorbestand gründlich entfernt werden. Halimasch, ein holzabbauender Pilz, kann ansonsten die wachsende Pflanzenwurzeln befallen. Hohlräume nehmen 40 bis 50 % des Bodenvolumens ein. Für ein ungestörtes Wurzelwachstum ist der Grobporenanteil entscheidend. Er sollte rund 15 % des Volumen ab. Sogenannte Störschichten, welche die Wasserversickerung hemmen (Einschlämmungen, mechanische Bodenverdichtungen usw.) können durch den Einsatz eines Tiefenlockerers aufgebrochen werden. Durch diese Massnahme vor der Neupflanzung wird den Reben eine bessere Durchwurzelung der tieferen Bodenschichten ermöglicht. Das Ziel einer nur wenig mischenden, aber gut lockernden Bearbeitung des Bodens kann auch mit der Abbruchlockerung erreicht werden (Hess, 1994). Den nachhaltigen Erfolg der Tiefenlockerung garantiert in jedem Fall erst eine sofortige, tiefwurzelnde Einsaat (z.B. Ölrettich oder Luzerne) zur Stabilisierung des Bodens. Auch ohne Tiefenlockerung sollte der Boden vor der Pflanzung tief umgegraben (rigolt) werden. In schweren Böden sollte dies vor Ende Dezember geschehen.
Bodenanalyse
Die Bodenuntersuchung vor Erstellung der Neuanlage hat zum Ziel, eine Diagnose über den Nährstoffgehalt des Bodens zu erstellen, um anhand dieser Werte eine sinnvolle und kostensparende Düngung zu planen. Sie gibt Aufschluss darüber, ob oder in welchem Masse eine Vorratsdüngung durchgeführt werden muss. Unter Vorratsdüngung versteht man eine Versorgung des Oberund Unterbodens mit den hauptsächlichen Nährstoffen Phosphor, Kalium und Magnesium. Ebenfalls kann eine Kalkung erforderlich sein. Die Probeentnahmen sind im Weinbau nicht an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden, denn die Bodenwerte schwanken über das ganze Jahr nur geringfügig. Die Bodenuntersuchung zeigt auch den Grad an Humusversorgung auf. Liegt der Humusspiegel zu niedrig (unter 1,5 bis 2 %), wird man versuchen, im Laufe der Jahre verstärkt organische Masse oder Gründüngung, Stroh-Gründüngung und Komposte in den Bode zu bringen.
Folgendes ist bei der Bearbeitung zu beachten
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Der Unterboden darf nicht an die Oberfläche gebracht werden.
Der belebte, humose Boden soll zwar durchmischt, aber nicht « begraben » werden. -
Erfolgt die Bearbeitung bei tiefen Bodentemperaturen.
So wird die Gefahr der Auswaschung von mobilisiertem Stickstoff verringert. -
Im Interesse einer optimalen Lockerungsintensität sollten die verschiedenen Rigol-
bzw. Lockerungsverfahren bei abgetrocknetem Boden eingesetzt werden. -
Es darf kein unverrottetes organisches Material in den Boden eingearbeitet werden.
Das beim Verrotten entstehende Ethylen hemmt das Wurzelwachstum. Falls durch den Winterfrost die erwünschte Bodengare erreicht wird,
ist vor der Pflanzung keine weitere Bodenbearbeitung mehr vorzunehmen.
Probeentnahme
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Bodenprobe vor der Düngung und vor dem Rigolen bzw. der Tiefenbodenbearbeitung entnehmen.
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12 bis 15 Einstiche gleichmässig auf der Parzelle verteilen. 1 kg Mischung pro Probe.
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Aus Ober- und Unterboden (2 bis 20 cm bzw. 30 bis 50 cm).
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Teilstücke, die erheblich vom Durchschnitt abweichen, separat untersuchen (z. B. Hangunterseite > oft nährstoffreicher).
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Die Bodenuntersuchungen sollten alle vier bis fünf Jahre wiederholt werden.
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Weitere Information erhalten Sie bei SOL-CONSEIL,
Route de Nyon 21, 1196 Gland, Tel. 022 361 00 11,info@sol-conseil.ch (ihre Büros sind jetzt in Gland).
Planung
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Pflanzvorgang
In einem genügend grossen Pflanzloch wird die Rebe schräg gegen den Stickel gestellt, und die Wurzeln werden gleichmässig verteilt. Bei richtiger Pflanzung kommt die Veredlungsstelle etwa faustbreit über das Bodenniveau zu liegen. Es ist wichtig, dass Sie die Wurzeln sorgfältig mit Feinerde zudecken und den Grund anschliessend festdrükken. In trockenen Lagen sollten Sie Ihre neugepflanzten Reben gut wässern.
Termin
Falls nicht mit der Setzmaschine gesetzt wird, geht derPflanzung das Stickeln voraus. Gesetzt wird von Mitte April bis Mitte Mai. Der Boden sollte bereits etwas aufgewärmt sein und in frostgefährdeten Lagen sollten Sie das Ende der Frostperiode abwarten. Reben im Container können praktisch das ganze Jahr hindurch gesetzt werden.
Zur Vermeidung von Schäden am Pflanzgut
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Reben im Plastiksack nie an der Sonne stehen lassen.
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Keinen Mineraldünger und unverrottetes organisches Material ins Pflanzloch geben.
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Engerlings-, Mäuse- und Wildverbiss-Schäden vorbeugen.
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Vor Frost schützen.
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Die richtige Pflanzhöhe einhalten.
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Die zurückgeschnittenen Wurzeln dürfen auf keinen Fall austrocknen.
Um dies zu verhindern, stellen Sie die jungen Reben vor der Pflanzung am besten einige Stunden in einen Eimer mit Wasser.
Pflanzgut
Die Rebsetzlinge werden von uns nach strengen Richtlinien geprüft und fachgerecht überwintert. In der Originalverpackung können sie nach der Auslieferung bis zur Pflanzung ein bis drei Wochen an einem kühlen und dunklen Ort gelagert werden. In einem Kühlraum bei 4 °C können die Reben sogar bis Ende Mai aufbewahrt werden. Kurz vor der Pflanzung können die Wurzeln unserer Reben auf Handbreite zurückgeschnitten werden. Der Rückschnitt fördert die Bildung von neuen Wurzeln.
Planzung
Pflanzenschutz
Ende Mai bis Mitte September werden mehltauanfällige Edelsorten regelmässig mit organischen Mitteln gegen Echten und Falschen Mehltau geschützt. Einstiche von Kräuselmilben können an den jungen Schossen und Blättern starke Hemmungen des Wachstums verursachen. Bei starkem Befall kann eine sofortige Bekämpfung nötig sein. In jedem Fall sollte eine Austriebsspritzung im nächsten Frühjahr vorgesehen werden.
Bodenbearbeitung & Düngung
Wie bereits erwähnt, ist eine Düngung bei der Pflanzung zu unterlassen. Um ein gutes Wachstum in den ersten Jahren zu erreichen, muss rund um den Stamm der Jungpflanzen im Radius von einem halben Meter das Unkraut entfernt werden. Mehrmaliges Hacken bringt zudem Luft und Wärme in den Boden. Herbizide dürfen nicht verwendet werden, da die Reben Schaden nehmen könnten. Wachstumsfördernd wirken Ende Juni / Anfang Juli Stickstoffgaben von etwa 30 g Kalksalpeter oder etwa 20 g Harnstoff rund um den Stock.
Frostschutz
Zur Vermeidung von Winterfrostschäden sind die Jungpflanzen die ersten drei Jahre jeweils bis einige Zentimeter über der Veredlungsstelle anzuhäufeln. Im Mai, wenn die Spätfrostgefahr vorüber ist, kann wieder abgehäufelt werden.
Laubarbeit und Rebschnitt
1. Jahr
Haben die Triebe eine Länge von 7 bis 10 cm erreicht, so lassen Sie nur den kräftigsten, senkrechten Trieb stehen. Im Normalfall werden die übrigen ganz entfernt. In heissen Lagen mit steinigen oder leichten Böden sollten die übrigen Triebe auf eine Höhe von ca. 10 cm verzwickt werden; sie dienen dann als Sonnenschutz der Veredlungsstelle. Den Haupttrieb darf man nicht kürzen, allfällige Träubchen reisst man jedoch am besten ab. Geiztriebe werden bis zur zukünftigen Stammhöhe laufend ausgebrochen. Dies führt dazu, dass der Stamm gerade wächst und das Holz besser ausreift.
2. Jahr
Entsprechend ihrem Wachstum sollten die Jungreben im Winter entweder auf zwei Augen zurückgeschnitten werden, oder der Trieb wird bereits auf Stammhöhe angeschnitten. Es ist nicht zu empfehlen, den Stamm in mehreren Etappen hochzuziehen. Jungreben sollten nicht zu spät geschnitten werden, da sie sonst sehr stark « weinen » oder « bluten ». Wurde die Rebe auf zwei Augen zurückgeschnitten, so gelten für die Laubarbeit dieselben Kriterien wie im ersten Jahr, man lässt jedoch zwei Schosse laufen.